Begleitetes fahren mit 17.
Ausbildung:
Sie dürfen im Alter von 16
½ Jahren die
Ausbildung beginnen.
Die Zustimmung Ihrer Eltern ist für
die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen
der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Die theoretische
Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Ihrem siebzehnten Geburtstag,
die praktische
frühestens einen Monat vorher abgelegt werden.
Nach erfolgreicher Prüfung bekommen
Sie eine befristete Prüfbescheinigung,
die allerdings NICHT IM
AUSLAND gültig ist.
Im Innland ist diese nur gültig, im
Zusammenhang mit gültigem Ausweis und
eingetragener Begleitperson.
In die Bescheinigung dürfen ein bis
max. drei Begleitpersonen eingetragen sein.
Anforderungen
an die Begleitpersonen:
Mindestalter 30 Jahre
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener
Besitz der Klasse B
Max 3 Punkte in Flensburg
Weniger als 0,5 Promille während der
Fahrt
Achtung:
Ihre Begleitperson ist kein
Fahrlehrer, sie darf während der Fahrt nicht "eingreifen",
sondern nur beraten. Das heisst:
Sie allein sind verantwortlich.