Wie es bei mir läuft ........
Sie haben sich zur
Fahrausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B angemeldet. Für das
entgegengebrachte Vertrauen möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Im Folgenden einige
Infos und Tipps, um unsere Zusammenarbeit angenehm und reibungslos zu
gestalten.
Sollten sich Fragen
oder Anregungen ergeben, so finden Sie bei mir immer ein offenes Ohr.
Wofür ist eigentlich der Grundbetrag?
Mit dem Grundbetrag
werden alle Dienstleistungen der Fahrschule, welche sich auf den
nichtpraktischen Teil der Ausbildung beziehen, abgegolten. Dies bezieht
sich zum Beispiel auf den Unterricht oder die Behördenformalitäten.
Wichtig:
Im Grundbetrag ist die
Vorstellung zur theoretischen Prüfung nicht enthalten!
Tipp:
Das Straßenverkehrsamt
bucht diese Kosten von Ihrem Konto ab, ohne dass Ihnen zusätzliche
Kosten entstehen.
Wann kann ich anfangen mit dem Führerschein?
Wenn Sie bereits min.
18 sind, können Sie sofort loslegen. Wenn Sie noch keine 18 sind, müssen
Sie auch nicht lange warten. Die Papiere können frühestens ein halbes
Jahr vor dem 18. Geburtstag eingereicht werden. Die theoretische Prüfung
kann frühestens ein viertel Jahr vor dem achtzehnten, die praktische
frühestens einen Monat vorher absolviert werden. Das bestehen des
theoretischen Teils ist obligatorisch für die Durchführung des
praktischen Teils.
Wie ist das mit der Theorie?
Es müssen bei der
Ersterteilung des Führerscheins insgesamt 14 Theorieunterrichte besucht
werden. Die Reihenfolge spielt hierbei keine Rolle, doch es macht wenig
Sinn, ein Thema dreimal zu hören. Es ist selbstverständlich ohne
weiteres möglich, öfters zu kommen. Mit dem Grundbetrag ist alles
bezahlt.
Was sind eigentlich diese Pflichtstunden?
Also ...
Mit dem Begriff der so
genannten Pflichtstunden ist es so eine Sache. Klar, dass man zuerst
meint, dass es wohl eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden geben muss,
welche vorgeschrieben sind. Tatsächlich aber handelt es sich bei diesen
Fahrstunden um die so genannten Sonderfahrten. Das heißt: Ob man will
oder nicht, müssen insgesamt mindestens 225 Minuten auf der Landstrasse
gefahren werden, und auf der Autobahn mindestens 180 Minuten, wobei die
Mindestfahrzeit für die genannten Strassen mindestens 90 Minuten
beträgt. Bei der Nachtfahrt handelt es sich nicht bloß um eine Fahrt im
Dunkeln (man könnte sich ja auch im Parkhaus eine Sonnenbrille
aufsetzen) sondern um eine Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit unter
teilweisem Einsatz des Fernlichtes, sowie der praktischen Überprüfung
der Beleuchtungseinrichtung...etc. Hierfür werden 135 Minuten
angesetzt.
Das liebe Geld ...
Nichts im Leben ist
umsonst, und so kostet auch der Führerschein halt eben Geld.
Leider
.........
Bei mir bekommen Sie ab
der ersten Fahrstunde einen
Ausbildungspass
Hier werden alle Fahrstunden
eingetragen.
So haben Sie immer einen aktuellen Stand
der geleisteten und bezahlten Fahrstunden. Dies bietet Ihnen eine
Kostenkontrolle und Planungssicherheit
und mir eine Übersicht über Ihren
Ausbildungsstand.
Selbstverständlich müssen alle Auslagen
vor jeder Prüfung bezahlt sein, ansonsten kann an der
Prüfung nicht teilgenommen werden. Leider hat die Erfahrung mich zu
solch einer harten Gangart veranlasst.
Also bitte:
Fair Play
Was ich noch sagen wollte:
Der Weg zum
Führerschein ist nicht immer leicht und macht auch nicht immer Spaß.
Gerade dann, wenn es mal nicht so klappt, wie man es sich vorstellt. Es
hat sich aber gezeigt, dass sich Geduld und Ausdauer lohnen und so
manchen Mangel ausgleichen können. Also nicht verzagen und immer am
Ball bleiben.
Übrigens ...:
Ihr Fahrlehrer.......
... war auch mal Fahrschüler!
Sollte es mal zu
Missstimmungen oder eventuellen Meinungsverschiedenheiten kommen, trauen
Sie sich ruhig, es zu sagen. Soweit es mir möglich ist, werde ich
versuchen, Probleme aus dem Weg zu räumen. So, nun ist eigentlich das
Wichtigste gesagt. Es bleibt aber sicherlich noch die eine oder andere
Frage offen.
Nicht vergessen:
Fragen kostet nichts!